Rechtsprechung
SG Darmstadt, 14.07.2016 - S 11 AL 86/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Darmstadt, 14.07.2016 - S 11 AL 86/16
- LSG Hessen, 15.09.2017 - L 7 AL 103/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 22/07 R
Renten- und Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung …
Auszug aus SG Darmstadt, 14.07.2016 - S 11 AL 86/16
Das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteil vom 24.09.2008 - B 12 KR 22/07 - dieser früheren Auslegung durch die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger ausdrücklich widersprochen und festgestellt, dass eine die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung begründete Beschäftigung auch dann vorliegen könne, wenn bei fortlaufender Zahlung des Arbeitsentgeltes der Arbeitnehmer einvernehmlich und unwiderruflich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses von der Arbeitsleistung freigestellt sei.Dem steht entgegen der Rechtsauffassung des Klägers auch nicht entgegen, dass das BSG mit Urteil vom 24.09.2008 (B 12 KR 22/07 R) entschieden hat, dass eine die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung begründende Beschäftigung bei der Prüfung des Bemessungsrahmens auch dann vorliegen kann, wenn bei fortlaufender Zahlung des Arbeitsentgelts der Arbeitnehmer einvernehmlich und unwiderruflich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses von der Arbeitsleistung freigestellt ist und deshalb auch in der Freistellungsphase noch eine Anwartschaft für den Bezug von Alg erworben werden kann.
- LSG Baden-Württemberg, 13.06.2008 - L 8 AL 3829/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Ermittlung des Bemessungsrahmens bei …
Auszug aus SG Darmstadt, 14.07.2016 - S 11 AL 86/16
Hierzu gehören auch Zeiten, in denen der Arbeitslose einvernehmlich und unwiderruflich unter Fortzahlung der Bezüge bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freigestellt ist (vgl. auch LSG Baden Württemberg, Urteil vom 13.06.2008 - L 8 AL 3829/07; andere Ansicht LSG Nordrhein Westfalen Urteil vom 23.11.2010 - L 1 AL 174/10). - BSG, 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B
Höhe des Arbeitslosengeldes - Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen - …
Auszug aus SG Darmstadt, 14.07.2016 - S 11 AL 86/16
Durch Beschluss vom 30.04.2010 (B 11 AL 160/09 B) hat das BSG zu § 130 SGB III - der inhaltsgleichen Vorgängervorschrift der hier anzuwendenden Vorschrift des § 150 SGB III - seine Rechtsprechung bestätigt und ausgeführt, auch dann, wenn Arbeitnehmer nach betriebsbedingter Kündigung bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist bzw. vor dem Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Arbeit freigestellt würden, sei als Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 130 Abs. 1 Satz 1 SGB III nicht das rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses, sondern das Ende des leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses für die Ermittlung der abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume maßgeblich. - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - L 1 AL 174/10
Arbeitslosenversicherung
Auszug aus SG Darmstadt, 14.07.2016 - S 11 AL 86/16
Hierzu gehören auch Zeiten, in denen der Arbeitslose einvernehmlich und unwiderruflich unter Fortzahlung der Bezüge bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freigestellt ist (vgl. auch LSG Baden Württemberg, Urteil vom 13.06.2008 - L 8 AL 3829/07; andere Ansicht LSG Nordrhein Westfalen Urteil vom 23.11.2010 - L 1 AL 174/10). - BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes ab 1. 1. 2005 - Nichtberücksichtigung von bei …
Auszug aus SG Darmstadt, 14.07.2016 - S 11 AL 86/16
Endscheidend ist dabei allein, dass tatsächlich keine Beschäftigung im leistungsrechtlichen Sinne mehr vorgelegen hat (vgl. BSG, Urteil vom 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 -).